Baum fällen lassen: Kosten 2026 nach Baumhöhe, Zusatzkosten und Spartipps
Aktuelle Preise, konkrete Kostenfaktoren und praktische Rechenbeispiele für Gärtner im Überblick.
Geschrieben von Jan Leombruno
Staff Writer
Aktualisiert 24. Juli 2026
Preise nach Baumhöhe: Ein kleiner Baum bis 10 m kostet 300 bis 800 €. Für einen mittelgroßen Baum fallen 800 bis 2.500 € an, für einen großen Baum über 20 m mit Seilklettertechnik oder Kran 2.500 bis 5.000 €. Die reine Fällung eines frei stehenden Baums kostet als grobe Orientierung 25 bis 40 € pro Meter Baumhöhe.
Zusatzkosten einplanen: Stubbenfräsen kostet 80 bis 350 €, die komplette Wurzelrodung 100 bis 400 € und die Entsorgung des Schnittguts 50 bis 250 €. Genehmigungsgebühren werden kommunal festgelegt und können je nach Ort und Aufwand vom zweistelligen bis in den hohen dreistelligen Bereich reichen.
Sparen mit System: Ein Wintertermin kann je nach Auslastung günstiger sein. Wenn du verwertbares Holz behältst und mehrere Bäume in einem Auftrag bündelst, können Entsorgungs-, Anfahrts- und Rüstkosten sinken.
Eine professionelle Baumfällung kostet in Deutschland als Brutto-Richtwert für private Auftraggeber meist 300 bis 2.500 €. Große Bäume über 20 Meter, die per Seilklettertechnik oder Kran stückweise abgetragen werden müssen, liegen häufig bei 2.500 bis 5.000 €. Welche Zusatzarbeiten bereits enthalten sind, unterscheidet sich von Angebot zu Angebot. Stubbenfräsen, Wurzelrodung, Entsorgung, kommunale Gebühren und Verkehrssicherung sollten deshalb einzeln ausgewiesen sein. Dieser Ratgeber schlüsselt die Preise nach Baumhöhe auf, rechnet drei typische Fällungen durch und zeigt, an welchen Stellen du sparst, ohne Kopf und Kragen zu riskieren.
Was kostet es, einen Baum fällen zu lassen?
Die meisten Baumfällungen kosten zwischen 300 und 2.500 €. Der Endpreis setzt sich aus drei Blöcken zusammen: der eigentlichen Fällung, den Zusatzarbeiten für Stumpf, Wurzel und Entsorgung sowie einer möglichen Genehmigungsgebühr. Den größten Ausschlag geben Baumhöhe, Standort und Zugänglichkeit. Ein frei stehender Baum kann bei ausreichend großer Fallzone häufig in einem Stück gefällt werden. Neben Gebäuden wird er meist stückweise von oben abgetragen, wodurch Arbeitszeit, Sicherungsaufwand und Technikeinsatz steigen.
Baum fällen: Preise nach Baumhöhe
Die folgenden Richtwerte verstehen sich als Brutto-Endpreise für Privatkunden einschließlich 19 % Umsatzsteuer. Sie umfassen die Fällung und eine einfache Entsorgung des Kronenmaterials. Stubben-, Wurzel-, Genehmigungs- und besondere Verkehrssicherungskosten kommen je nach Auftrag hinzu:
| Baumhöhe | Einfache Fällung (frei stehend) | Stückweises Abtragen (beengt) |
|---|---|---|
bis 10 m | 300–800 € | 500–1.200 € |
10–15 m | 500–1.200 € | 800–1.800 € |
15–20 m | 800–1.800 € | 1.500–2.500 € |
über 20 m | 1.500–2.500 € | 2.500–5.000 € |
Die Fällung sehr kleiner Bäume bis 5 Meter, etwa junger Obstbäume oder Ziergehölze, kostet bereits 150 bis 300 €. Nach oben ist die Skala offen: Sehr große oder schwer zugängliche Bäume können die Spanne von 5.000 € deutlich überschreiten. Bei einem 30 Meter hohen Baum im dicht bebauten Umfeld ist deshalb ein individuelles Angebot nötig. Solche Fälle bleiben die Ausnahme, nicht die Regel.
Kosten pro Meter: die Faustformel
Für die reine Fällung ohne Zusatzarbeiten gilt die Faustformel 25 bis 40 € pro Meter Baumhöhe. Eine 12 Meter hohe Kiefer kostet damit 300 bis 480 €, eine 20 Meter hohe Fichte 500 bis 800 €. Die Formel deckt weder Entsorgung noch Stumpf noch Genehmigung ab und taugt deshalb vor allem als schneller Plausibilitätscheck für ein Angebot: Liegt der Posten Fällung deutlich darüber, sollte der Betrieb den Mehraufwand mit Standort oder Technik begründen können.
Diese Faktoren bestimmen den Preis deiner Baumfällung
Zwei gleich hohe Bäume können unterschiedlich viel kosten, weil vier Faktoren über den Preis entscheiden: Standort, Technik, Baumart und Region. So wirken sie sich konkret aus:
| Preisfaktor | Auswirkung auf den Preis |
|---|---|
Beengter Standort, stückweises Abtragen | individuell nach Arbeitszeit und Sicherungstechnik |
Hebebühne | ab etwa 115–150 € reine Tagesmiete; Transport, Größe und Bedienung zusätzlich |
Mobilkran | häufig ab etwa 1.000 €; Dauer, Traglast, Anfahrt und Stellplatz bestimmen den Gesamtpreis |
Baumart, Holzgewicht und Zustand | individuell nach Zerlege-, Sicherungs- und Entsorgungsaufwand |
Straßennähe mit Verkehrssicherung | kommunal und nach Aufwand; Genehmigung, Beschilderung und Personal separat |
Standort und Zugänglichkeit
Ein frei stehender Baum mit ausreichend Platz zum Umlegen ist meist der günstigste Fall: Fallkerbe sägen, umlegen, zerlegen. Steht der Baum neben Gebäuden, Leitungen oder der Nachbargarage, kann ein Baumpfleger per Seilklettertechnik in die Krone steigen und Äste und Stammstücke einzeln abseilen. Seilunterstützte Arbeiten müssen mindestens von zwei entsprechend qualifizierten Personen ausgeführt werden, damit eine Rettung aus der Krone möglich ist. Arbeitszeit, Sicherung und zusätzliche Technik erhöhen den Preis gegenüber einer einfachen Fällung.
Fälltechnik: Seilklettertechnik, Hebebühne oder Kran
Für hohe Kronen mit guter Zufahrt kann eine Hebebühne zum Einsatz kommen. Eine reine Tagesmiete ab etwa 115 bis 150 € ist nur der Einstieg, denn Transport, Gerätegröße und Bedienpersonal können den Gesamtpreis deutlich erhöhen. Müssen schwere Stammstücke über ein Dach gehoben werden, kann ein Mobilkran nötig sein, dessen Einsatz häufig mehr als 1.000 € kostet. Betriebe rechnen die Arbeitszeit je nach Angebot pro Person, pro Trupp oder als Pauschale ab. Die Abrechnungseinheit muss deshalb ausdrücklich im Angebot stehen.
Baumart, Höhe und Zustand
Baumart, Holzgewicht, Kronenform und Zustand beeinflussen den Zerlege- und Entsorgungsaufwand. Kranke oder morsche Bäume können den Preis zusätzlich erhöhen, weil sie möglicherweise nicht sicher beklettert werden können und eine Hebebühne, ein Kran oder zusätzliche Sicherung nötig wird. Die Höhe wirkt sich ebenfalls mehrfach aus: Ein größerer Baum bedeutet meist mehr Arbeitszeit, Holzvolumen und Entsorgungsaufwand.
Region: Stadt gegen Land
In Großstädten können enge Hinterhöfe, dicht bebaute Grundstücke und eingeschränkte Zufahrten den Aufwand erhöhen. Muss öffentlicher Verkehrsraum genutzt werden, kommen je nach Kommune Kosten für Genehmigung, Beschilderung, Absperrung und gegebenenfalls eine Halteverbotszone hinzu. In Berlin beträgt der aktuelle Gebührenrahmen für eine Ausnahme nach der Baumschutzverordnung 45 bis 760 € . Ersatzpflanzungen oder Ausgleichszahlungen können zusätzlich verlangt werden.
Zusatzkosten: Baumstumpf, Wurzel und Entsorgung
Mit dem gefällten Baum ist die Rechnung noch nicht abgeschlossen. Diese Posten kommen auf die reine Fällung drauf:
| Zusatzleistung | Kosten |
|---|---|
Stubbenfräsen | 80–350 € |
Wurzel komplett roden | 100–400 € |
Schnittgut häckseln und entsorgen | 50–250 € |
Abfuhr großer Stämme | bis 800 € |
Anfahrtspauschale | 10–50 € |
Stumpf fräsen oder Wurzel roden
Beim Stubbenfräsen zerspant eine Fräse den Stumpf häufig 30 bis 40 cm unter der Oberfläche. Das kostet je nach Durchmesser und Zugänglichkeit etwa 80 bis 350 €. Für Rasen oder eine flach wurzelnde Bepflanzung kann diese Tiefe ausreichen. Soll an derselben Stelle ein neuer Baum gepflanzt, gebaut oder gepflastert werden, müssen Restwurzeln, Bodenaufbau und spätere Belastung fachlich geprüft werden. Eine vollständige Rodung ist nicht pauschal gesetzlich vorgeschrieben, kann zur Vermeidung von Setzungen oder für den benötigten Wurzelraum aber notwendig sein. Sie kostet häufig 100 bis 400 € pro Baum, bei großen Altbäumen mit Baggereinsatz auch mehr.
Entsorgung von Schnittgut und Stammholz
Das Häckseln und Entsorgen von Ästen und Kronenmaterial kostet häufig 50 bis 250 €, die Abfuhr großer Stämme kann bis zu 800 € kosten. Behältst du das Stammholz als Brennholz, entfällt nur dessen Abfuhr. Für Äste, Kronenmaterial und das Aufarbeiten des Stamms können weiterhin Kosten entstehen. Bleibt das gesamte verwertbare Holz auf dem Grundstück, kann die Entsorgung deutlich sinken oder vollständig entfallen. Ob ein Betrieb den Fällpreis für verwertbares Holz reduziert, muss ausdrücklich vereinbart werden. Wenn du Schnittgut selbst zum Wertstoffhof bringst oder einen Container bestellst, lohnt sich vorher ein Blick auf die Kosten für die Grünschnitt-Entsorgung , damit die Eigenleistung wirklich günstiger bleibt als die Pauschale des Betriebs.
Genehmigung und Fällverbot: Diese Regeln kosten Geld
Bevor die Säge anspringt, entscheidet die Kommune mit. Wer die Regeln kennt, spart Gebühren und vor allem Bußgelder.
| Posten | Kosten oder Frist |
|---|---|
Genehmigungsgebühr | kommunal unterschiedlich; in Berlin aktuell 45–760 € |
Bearbeitungszeit | kommunal unterschiedlich; Antrag möglichst mindestens 4 Wochen vorher |
Bußgeld bei Fällung ohne Genehmigung | § 39 BNatSchG: bis 10.000 €; andere Arten- oder örtliche Baumschutzverstöße je nach Rechtsgrundlage bis 50.000 € |
Wann du eine Fällgenehmigung brauchst
Ob ein Baum geschützt ist, regelt die örtliche Baumschutzsatzung oder -verordnung. Schwellen und Messhöhen unterscheiden sich. München schützt seit 2026 viele Gehölze ab 60 cm Stammumfang in 1 m Höhe, Hamburg viele Bäume ab 80 cm in 1,30 m Höhe. Auch Baumart, Mehrstämmigkeit und Schutzgebiet können entscheidend sein. Gebühren und Bearbeitungszeit richten sich nach der jeweiligen Kommune. Reiche den Antrag möglichst mindestens vier Wochen vor dem geplanten Termin ein. Typische Unterlagen sind Lageplan oder Standortskizze, Fotos, Baumart, Stammumfang und eine Begründung der Fällung.
Fällverbot von März bis September
§ 39 BNatSchG verbietet vom 1. März bis zum 30. September vor allem das Beseitigen von Hecken, lebenden Zäunen, Gebüschen und anderen Gehölzen. Bei Bäumen gilt dieses bundesweite Zeitverbot nur, wenn sie außerhalb von Wald, Kurzumtriebsplantagen und gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen. Bäume in Haus- und Kleingärten sind davon in der Regel ausgenommen. Ein eigener bundesweiter Ausnahmetatbestand nur für Obstbäume existiert nicht. Unabhängig davon gelten örtliche Baumschutzregeln und der besondere Artenschutz nach § 44 BNatSchG ganzjährig. Besetzte Nester sowie geschützte Fortpflanzungs- und Ruhestätten dürfen nicht beschädigt oder zerstört werden.
Bußgelder bei illegaler Fällung
Ein Verstoß gegen das saisonale Gehölzverbot des § 39 Abs. 5 BNatSchG kann mit bis zu 10.000 € geahndet werden. Bei Verstößen gegen den besonderen Artenschutz oder örtliche Baumschutzvorschriften sind je nach Rechtsgrundlage auch Bußgelder bis 50.000 € möglich. Zusätzlich können Ersatzpflanzungen oder Ausgleichszahlungen angeordnet werden. Die örtlichen Regeln vor der Fällung zu prüfen, ist deshalb deutlich günstiger als eine ungenehmigte Maßnahme.
Kostenbeispiele: Drei Baumfällungen durchgerechnet
Wie sich die Einzelposten zum Endpreis addieren, zeigen drei typische Fälle von klein bis groß:
Beispiel 1: Kleine Birke im offenen Garten
Eine 8 Meter hohe Birke steht frei im Garten, der Betrieb legt sie in einem Stück um. Die Fällung kostet 450 €, das Häckseln und Entsorgen des Schnittguts 100 €, das Fräsen des Stumpfs 100 €. Gesamt: rund 650 €. Bleibt der Stumpf im Boden und nur das Stammholz auf dem Grundstück, fallen weiterhin 100 € für das Kronenmaterial an. Dann kostet der Auftrag rund 550 €. Auf 450 € sinkt er nur, wenn auch Äste und Kronenmaterial auf dem Grundstück bleiben oder selbst entsorgt werden.
Beispiel 2: Fichte nah am Haus
Eine 15 Meter hohe Fichte steht drei Meter neben dem Haus. Der Baumpfleger trägt sie per Seilklettertechnik stückweise ab, das kostet 1.400 €. Dazu kommen 200 € für die Entsorgung, 200 € für das Stubbenfräsen und in diesem Beispiel 80 € Genehmigungsgebühr. Dabei wird angenommen, dass am Standort eine Baumschutzsatzung gilt und die Fichte deren Schutzgrenze überschreitet. Gesamt: rund 1.880 €.
Beispiel 3: Große Eiche mit Kraneinsatz
Eine 25 Meter hohe Eiche steht in einem Innenhof ohne direkte Zufahrt. Ein außerhalb des Innenhofs aufgestellter Mobilkran hebt die Stammstücke über das Dach, das Abtragen kostet 3.500 €. Die Abfuhr des schweren Eichenholzes kostet 500 €, die Wurzelrodung für die geplante Pflasterung 350 €, Genehmigung und Verkehrssicherung für den Kranstellplatz zusammen 300 €. Gesamt: rund 4.650 €.
| Position | 8-m-Birke | 15-m-Fichte | 25-m-Eiche |
|---|---|---|---|
Fällung / Abtragen | 450 € | 1.400 € | 3.500 € |
Entsorgung / Holzabfuhr | 100 € | 200 € | 500 € |
Stumpf / Wurzel | 100 € | 200 € | 350 € |
Genehmigung / Verkehrssicherung | entfällt | 80 € | 300 € |
Gesamt | 650 € | 1.880 € | 4.650 € |
Sonderfälle: Thuja fällen und Feuerwehreinsatz
Zwei Fälle tauchen in Anfragen besonders oft auf: die Thuja im Vorgarten und die Frage, ob nicht einfach die Feuerwehr fällen kann. Die Preise unterscheiden sich deutlich.
| Sonderfall | Kosten |
|---|---|
Einzelne Thuja fällen | 150–400 € |
Thujahecke entfernen inkl. Wurzelfräsen | 70–150 € pro laufendem Meter |
Feuerwehreinsatz, einfache Gefahrenbeseitigung | nach Landesrecht und kommunalem Tarif; meist nach Personal, Fahrzeugen und Einsatzzeit |
Feuerwehreinsatz, komplette Fällung | kein bundesweiter Festpreis; bei fehlender Akutgefahr ist der Fachbetrieb zuständig |
Thuja fällen: Kosten für Einzelbaum und Hecke
Eine gut zugängliche einzelne Thuja kostet häufig 150 bis 400 € in der Entfernung. Bei einer kompletten Thujahecke steigen Schnittgut- und Wurzelaufwand: Für die Entfernung einschließlich Wurzelarbeiten sind 70 bis 150 € pro laufendem Meter eine brauchbare Orientierung, davon können etwa 30 bis 100 € auf die Wurzelarbeiten entfallen. Die Wurzeln müssen jedoch nur entfernt werden, wenn die spätere Nutzung der Fläche das erfordert. Als Hecke darf die Thuja nach § 39 BNatSchG grundsätzlich nur von Oktober bis Februar vollständig beseitigt werden. Der besondere Artenschutz gilt zusätzlich das ganze Jahr.
Wenn die Feuerwehr einen Baum fällen muss: Wer zahlt den Einsatz?
Die Feuerwehr greift bei einer akuten Gefahr für Menschen, Sachen oder den Verkehr ein, auch wenn diese von einem privaten Grundstück ausgeht. Für eine planbare Baumfällung ist sie kein Ersatz für den Fachbetrieb. Ob für den Einsatz Kosten verlangt werden und wer sie trägt, richtet sich nach dem Feuerwehrrecht des Bundeslands und der kommunalen Satzung. Abgerechnet wird häufig nach eingesetztem Personal, Fahrzeugen und Zeit, einen bundesweiten Festpreis gibt es nicht. Bei öffentlichen Bäumen ist die zuständige Kommune verantwortlich. Bei privaten Bäumen zahlt eine Versicherung nur, wenn der konkrete Schaden und die Kosten nach den Versicherungsbedingungen gedeckt sind.
So sparst du beim Baum fällen
Je nach Vorgehen kann dieselbe Baumfällung mehrere hundert Euro mehr oder weniger kosten. Mit diesen Maßnahmen kannst du konkret sparen:
- Wintertermin anfragen: Je nach Auslastung kann der Betrieb einen günstigeren Preis anbieten
- Verwertbares Holz und gegebenenfalls Kronenmaterial behalten: Entsorgungskosten teilweise oder vollständig vermeiden
- Genehmigung selbst bei der Kommune einholen: spart die Servicepauschale des Betriebs
- Stumpf im Boden lassen, wenn die Fläche nicht neu genutzt wird: spart 80 bis 400 €
- Mehrere Bäume in einem Auftrag bündeln: Anfahrt und Rüstzeit fallen nur einmal an
- Mindestens drei Angebote mit identischen Positionen vergleichen: macht Preis- und Leistungsunterschiede sichtbar
Der richtige Zeitpunkt: Winter statt Frühjahr
Ein Termin zwischen November und Februar ist häufig gut planbar, weil Laubbäume kahl stehen und viele Genehmigungen Fällungen auf diesen Zeitraum begrenzen. Ein Preisvorteil ist jedoch nicht garantiert, denn der Winter ist für Baumpflegebetriebe zugleich eine wichtige Fällsaison. Ob der Termin günstiger ist, zeigt erst der Vergleich konkreter Angebote.
Eigenleistung: Holz behalten, Genehmigung selbst einholen
Wer verwertbares Stammholz behält, kann dessen Abfuhr aus dem Angebot streichen. Für Äste, Kronenmaterial und das Aufarbeiten des Stamms können weiterhin Kosten entstehen. Ob ein Betrieb für verwertbares Eichen- oder Buchenholz einen Preisnachlass gewährt, hängt von Qualität, Menge und vereinbarter Verwertung ab. Den Genehmigungsantrag kannst du selbst bei der zuständigen kommunalen Baum- oder Naturschutzbehörde stellen. Bleibt die Fläche ungenutzt und geht vom Stumpf keine Gefahr aus, kann er im Boden bleiben. Dadurch entfallen 80 bis 400 € für Fräsen oder Rodung.
Steuerbonus prüfen: Bei einer Baumfällung auf dem selbst genutzten Grundstück können 20 % der begünstigten Arbeitskosten als Handwerkerleistung nach § 35a Abs. 3 EStG die Einkommensteuer mindern, höchstens 1.200 € pro Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung mit getrennt ausgewiesenen Arbeitskosten und die unbare Zahlung auf das Konto des Betriebs. Materialkosten und kommunale Gebühren zählen nicht dazu.
Angebote vergleichen und Bäume bündeln
Ein wichtiger Hebel ist der Vergleich: Hole mindestens drei Angebote ein, in denen Fällung, Entsorgung, Stumpf und Anfahrt einzeln ausgewiesen sind. Über Listando findest du Gärtner und Baumpflege-Profis aus deiner Region , vergleichst Preise und Bewertungen und holst kostenlos Angebote ein. Stehen mehrere Bäume an, bündle sie in einem Auftrag: Anfahrt und Rüstzeit fallen nur einmal an, und die Maschinen müssen nur einmal bereitgestellt werden. Dadurch kann der Preis pro Baum sinken.
Ein Sparhebel fehlt in der Liste bewusst: die Eigenregie. Einen gesetzlichen Grenzwert von 5 Metern gibt es nicht. Entscheidend sind Fallzone, Baumzustand, Stammstärke, Neigung sowie die Nähe zu Gebäuden, Leitungen und Verkehrsflächen. Für Privatpersonen besteht auf dem eigenen Grundstück keine allgemeine gesetzliche Kettensägenscheinpflicht. Die gewerblichen Arbeitsschutzregeln verlangen dagegen nachgewiesene Fachkunde, und seilunterstützte Arbeiten in der Krone erfordern besondere SKT-Qualifikation und eine rettungsfähige zweite Person. Verursachst du durch eine fehlerhafte Eigenfällung einen Schaden, kannst du dafür haften. Ob eine private Haftpflichtversicherung eintritt, hängt vom Vertrag und vom konkreten Verschulden ab.
Häufige Fragen zu den Kosten einer Baumfällung
Darf ich einen Baum in meinem Garten selbst fällen?
Ob du einen Gartenbaum selbst fällen darfst, hängt von Eigentum, örtlicher Baumschutzsatzung und Artenschutz ab. Das bundesweite Zeitverbot des § 39 BNatSchG erfasst Bäume auf gärtnerisch genutzten Hausgrundstücken in der Regel nicht, örtliche Vorschriften können Fällungen im Sommer aber trotzdem ausschließen. Prüfe vor jeder Fällung außerdem Nester, Höhlen und andere geschützte Fortpflanzungs- oder Ruhestätten. Einen gesetzlichen Grenzwert von 5 Metern gibt es nicht. Fehlt eine ausreichend große Fallzone, steht der Baum nahe an Gebäuden oder Leitungen, ist er geschädigt oder sind Kletter- und Abseilarbeiten nötig, gehört der Auftrag in fachkundige Hände.
Übernimmt eine Versicherung die Kosten für eine Baumfällung?
Eine vorsorgliche Fällung ist normalerweise keine Standardleistung der Wohngebäudeversicherung. Beschädigt ein Sturm ab Windstärke 8 das versicherte Gebäude, kann die Wohngebäudeversicherung den Gebäudeschaden übernehmen. Die Hausratversicherung ist nur für beschädigtes bewegliches Inventar zuständig. Kosten für die Beseitigung eines umgestürzten Baums auf dem Grundstück sind häufig nur über eine besondere Vertragsklausel und bis zur vereinbarten Grenze versichert. War der Baum erkennbar vorgeschädigt und hat der Eigentümer seine Verkehrssicherungspflicht verletzt, kann dessen Privat- oder Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für fremde Schäden einstehen. Bei einem gesunden, allein durch Sturm umgestürzten Baum haftet der Eigentümer in der Regel nicht.
Was kostet es, einen Baumstumpf entfernen zu lassen?
Das Fräsen eines Baumstumpfs kostet 80 bis 350 €, abhängig von Durchmesser und Zugänglichkeit. Häufig wird 30 bis 40 cm unter der Oberfläche gefräst. Das kann für Rasen oder flach wurzelnde Pflanzen reichen. Für einen neuen Baum sowie vor Bau- oder Pflasterarbeiten muss geprüft werden, ob tiefere Wurzeln entfernt und der Untergrund neu aufgebaut werden müssen. Eine vollständige Rodung kostet häufig 100 bis 400 € pro Baum, bei großen Wurzelstöcken auch mehr.
Wer zahlt, wenn der Baum an der Grundstücksgrenze steht?
Steht der Stamm vollständig auf einem Grundstück, ist grundsätzlich dessen Eigentümer für die Fällung verantwortlich. Steht der Stamm auf der Grenze, gilt § 923 BGB : Beide Nachbarn haben gleiche Rechte am Baum, und grundsätzlich kann jeder dessen Beseitigung verlangen. Die Kosten tragen beide zu gleichen Teilen. Verzichtet der andere Nachbar auf sein Recht am Baum, trägt derjenige die Kosten allein, der die Beseitigung verlangt. Dient der Baum als nicht ersetzbares Grenzzeichen, kann der Anspruch ausgeschlossen sein. Nach § 910 BGB darf ein Nachbar überhängende Zweige nach angemessener Fristsetzung nur abschneiden, wenn sie die Nutzung seines Grundstücks beeinträchtigen. Örtliches Baumschutz- und Artenschutzrecht bleibt zu beachten.
Wie lange dauert eine Baumfällung?
Eine einfache Fällung mit ausreichend Platz kann einschließlich Zerlegen wenige Stunden dauern. Das stückweise Abtragen eines großen Baums kann einen ganzen Arbeitstag oder länger beanspruchen. Die Bearbeitungszeit einer Fällgenehmigung ist kommunal unterschiedlich, deshalb sollte der Antrag möglichst früh gestellt werden. Welcher Zeitraum zulässig ist, bestimmen örtlicher Baumschutz sowie § 39 und § 44 BNatSchG. Für Hecken liegt der reguläre Zeitraum zur vollständigen Entfernung zwischen Oktober und Februar.
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Möchtest du uns helfen, unsere Kostendaten zu verbessern? Sende uns ein aktuelles Angebot oder eine Rechnung zu deinem Projekt an [email protected]. Angebote und persönliche Informationen werden nicht öffentlich geteilt.

Geschrieben von Jan Leombruno
Staff Writer
Ausgebildet am Karlsruher Institut für Technologie (KIT), verbindet Jan Leombruno dreijährige SEO-Praxis mit moderner Answer Engine Optimization (AEO).
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